29. Januar 2026

Die Bundesärztekammer hat den Entwurf einer neuen GOÄ in der vom Deutschen Ärztetag gebilligten Fassung erstmals öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich ausdrücklich um einen nicht rechtsverbindlichen Entwurf (Stand 30.04.2025): https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung.

Für Biofeedback und Neurofeedback ist darin erstmals eine eigene Gebührennummer vorgesehen: Nr. 4526 beschreibt Biofeedback zur Diagnostik und oder Therapie neurologischer, psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen durch Rückmeldung apparativ gemessener Körpersignale, ausdrücklich inklusive Neurofeedback, Mindestdauer 45 Minuten, begrenzt auf bis zu acht Anwendungen je Behandlungsfall, bewertet mit 81,77 Euro.

Im Abschnitt zu Tinnitus wird Biofeedback ebenfalls aufgeführt. Nr. 5008 Biofeedback bei Tinnitus ist mit 45,03 Euro je Sitzung bewertet. Daneben wird Nr. 5007 Bioresonanztherapie bei Tinnitus als eigene Leistung genannt, bewertet mit 42,43 Euro je Sitzung.

Aus Sicht der DGBfb ist die Sichtbarkeit von Biofeedback und Neurofeedback in der GOÄ ein wichtiger Schritt. Zugleich besteht weiterer Diskussionsbedarf, da der Aufwand unzureichend abgebildet wird. Biofeedback ist ein strukturiertes, lerntheoretisch begründetes Therapieverfahren mit verhaltensmedizinischer Methodik. Diagnostik, Zielvereinbarung, Instruktion, Übungsanleitung, Verstärkerpläne, Verlaufskontrolle, Rückfallprophylaxe und Transfer in den Alltag sind zentrale Bestandteile der Biofeedbacktherapie.