In den Ausbildungsrichtlinien finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen für Ihren geplanten Abschluss.

Als Anhaltspunkt für Gliederung und Inhalt der Falldokumentation können Sie in den Ausbildungsrichtlinien eine Vorlage herunterladen.

  • Sie können unter Anleitung eines/einer erfahrenen BFB-Therapeuten/Therapeutin (z.B. 5 Jahre Biofeedback-Erfahrung) auf ein Trainingsziel hin trainieren und dies durch eine kurze Dokumentation z.B. durch Screenshots nachweisen.
  • Alternativ können Sie mit einem eigenen Gerät (z.B. Heimtrainingsgerät) ein eigenes Therapieziel definieren und über 10 Stunden dokumentieren.
  • Durch die Teilnahme an dem Übungs-Workshop „Supervision und Selbsterfahrung“.

Veranstaltungen anderer Workshop-Anbieter können z. T. auf Anfrage beim Vorstand anerkannt werden. Bitte reichen Sie hierzu Ihre Unterlagen direkt beim Generalsekretär ein.

Planen Sie Veranstaltungen bei anderen Anbietern zu besuchen, klären Sie bitte im Vorfeld die Anrechenbarkeit bei der DGBfb ab. Hierbei zählt hauptsächlich, ob die Inhalte der Veranstaltung identisch mit denen der DGBfb sind und ob der Lehrende eine genügende Qualifikation hat.

Hierzu ist eine detaillierte Bescheinigung Ihres Veranstalters /des Lehrenden nötig (individuelle Einzelbescheinigung), in dem die Inhalte und die Vorgehensweise in dem Kurs ausreichend beschrieben werden.

Zusätzlich wird geprüft, ob die Qualifikation des Lehrenden ausreicht. Ist dies für den Vorstand nicht überprüfbar, wird im Zweifel gegen die Anerkennung entschieden (Hinweis: Ausbilder/Ausbilderinnen und Supervisoren/Supervisorinnen der DGBfb sind i.d.R. anerkennungsfähig).

Achtung: Spezifische Biofeedbackgeräte-Anwenderkurse können generell nicht für die Ausbildung anerkannt werden!

Wir bieten zweimal im Jahr in Präsenz (während der Jahrestagung bzw. im Anschluss an den Übungs-Workshop „Supervision und Selbsterfahrung“) die Möglichkeit zur Prüfung an. Alternativ besteht die Möglichkeit zu einer Onlineprüfung nach Absprache mit den prüfenden Personen in Einzel – oder Gruppenprüfung.

Es ist eine persönliche Anmeldung zur Prüfung über das Sekretariat erforderlich. Des Weiteren ist bis mindestens 6 Wochen vor dem Termin ein schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Biofeedback-Therapeut/Therapeutin DGBfb oder Biofeedback-Trainer/Trainerin DGBfb bzw. Neurofeedback-Therapeut/Therapeutin DGBfb oder Neurofeedback-Trainer/Trainerin DGBfb an den Generalsekretär der DGBfb e.V. zu stellen und die erforderlichen Nachweise (Fälle etc., s. Ausbildungsrichtlinien) per pdf-/Word-Dokument einzureichen.

Ohne akzeptierte Fälle oder bei mangelnder Qualität der Fälle ist die Prüfung nicht bestanden bzw. wird nicht angesetzt.

Struktur: Gruppenkolloquium, 2 – max. 4 Teilnehmende

Dauer: je nach Anzahl Prüflinge: ca. 60 Min. (bei 2 Teilnehmenden), max. 90 Min. (bei 3 – 4 Teilnehmenden).

Formal: Jeder Prüfling wird befragt, ob er/sie sich geistig und körperlich in der Lage fühlt, die Prüfung zu absolvieren.

Inhalt:

  • 5 Minuten Falldarstellung (kann ausgesucht werden vom Prüfling (der Prüfling benennt bei der Anmeldung 2 Fälle, 1 Fall wird geprüft)
  • anschließend Fragen zum Fall (10 – 15 Min.)
  • Rest der Zeit des Prüflings: Freie Fragen zum Bio-/Neurofeedback, je nach Prüfung/Schwerpunkt.