5. September 2017

Die Kriterien zur Beurteilung der Qualität von Biofeedback und Neurofeedback können grundsätzlich in 2 Kategorien unterteilt werden:

  1.  Qualität des Behandlers (Ausbildung)
    • a. Qualität der Biofeedback/Neurofeedback-Ausbildung
    • b. Qualität des Grundberufes
  2.  Qualität des Gerätes
    • a. Geräte nach Medizinprodukte-Gesetz
    • b. Endverbrauchergeräte ohne Zertifizierung
    • c. Mehrkanalgeräte/Einkanalgeräte

Hierzu möchte der Vorstand der DGBFB folgende Stellungnahme abgeben :

Zu 1. a) Qualität des Behandlers (Qualität der Biofeedback-/Neurofeedback-Ausbildung)

Durch unsere langjährige Erfahrung mit Ausbildungskandidaten und Nachfragen von Patienten sowie bei mündlichen Prüfungen empfehlen wir eine Ausbildung, die mindestens den Anforderungen der DGBFB entspricht (für einen Biofeedback/Neurofeedback Therapeuten mindestens eine Ausbildung, die ca 1,5-2 Jahre andauert, und die inhaltlichen Kriterien (ca. 110-145 Stunden Theorie und praktische Arbeit, Gerätekunde, Rechtsvoraussetzungen, Arbeit mit Patienten (60 und mehr Stunden) unter Anleitung und Supervision (10-15 Stunden) beinhaltet. (Für die genauen Voraussetzungen der DGBFB siehe Ausbildungsrichtlinien)

Bei geringerer Ausbildungs-Dauer oder Intensität muss von einer ungenügenden bzw. nicht alle Krankheitsbilder des Biofeedback umfassenden Kompetenz (eingeschränkter Kompetenz nur bestimmter Diagnosen) ausgegangen werden.

Die DGBFB empfiehlt deshalb dringend die Qualität der Zertifikate nachzufragen und zu überprüfen – in Zweifelsfällen können wir hier gerne helfen!

Zu 1. b) Qualität des Behandlers (Qualität Grundausbildung)

Für Biofeedback gibt es keine Berufsausbildung (gesetzlichen Regelungen für Biofeedback fehlen).
Es gibt aber sehr wohl entsprechende Aufbau-Ausbildungen zu einem Grundberuf.

Bei der DGBFB sind zugelassene Grundberufe für den Biofeedback- und Neurofeedback-Therapeuten:

  • approbierte Ärzte
  • approbierte psychologische Psychotherapeuten
  • Diplom-Psychologen mit klinischem Schwerpunkt (auf Antrag)

Bei diesen Grundberufen wird die therapeutische Grundkompetenz bereits im ursprünglichen Beruf eingeübt und gelernt. Ebenso ist ein komplexes Wissen über Differenzialdiagnosen (d. h., Diagnosen die zum Beispiel nicht mit Biofeedback behandelbar sind und die Fähigkeit, diese zu erkennen und zu unterscheiden) bereits in einer grob ca. 5 bis 6-jährigen ursprünglichen Ausbildung erlernt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für Personen mit anderen (meist nichtakademischen) Abschlüssen des Gesundheitswesens, Biofeedback Trainer zu werden (diese Ausbildung versucht, die Unterschiede in der Grundkompetenz durch eine längere Ausbildungszeit und spezifischere Schulung auszugleichen).

Zu 2.a) Qualität des Gerätes: Geräte nach Medizinprodukte-Gesetz

Für die Heilbehandlung (also für die Behandlung zur Heilung oder Linderung von Erkrankungen) ist unbedingt ein Gerät, welches die Vorschriften nach dem Medizinprodukte-Gesetz erfüllt, Voraussetzung. Ärzte und psychologische Psychotherapeuten sind hierfür schon per Vorschriften verpflichtet.

Hierbei ergeben sich 2 Aspekte:

  1. Die Sicherheit für den Patienten (hierzu gehört zum Beispiel elektrische Isolation, Aufstellung, Bedienungssicherheit)
  2. Misst das Gerät, was es vorgibt zu messen?

Diese Geräte (nach MPG) müssen eine strikte Prüfung zusätzlich zum CE Zeichen durchlaufen, welche durchaus kostspielig ist. Sie sind damit sicher. Sämtliche bekannteren Mehr- Kanal-Geräte mit denen die DGBFB schult, sind nach diesen Standards zertifiziert.

Hierzu sind auch konkrete Prüfprotokolle nötig, die einsehbar sein müssen, d. h. es kann nachvollzogen werden, wie geprüft wurde und was geprüft wurde.

Zu 2.b) Qualität des Gerätes: Endverbrauchergeräte ohne Zertifizierung

Diese Geräte werden meistens offiziell für Endverbraucher angeboten und haben normalerweise den Zusatz „nicht für die Heilbehandlung“, “nicht für klinische Zwecke“ oder ähnlich.

Dennoch sind es natürlich gerade die Menschen, die Probleme in dem Bereich haben (häufig auch Krankheiten), die sich solche Geräte anschaffen.

Was bei diesen Geräten geprüft wurde, und ob überhaupt geprüft wurde ist unklar. Es gibt auch normalerweise keine Dokumentation, bzw. keine Dokumentationspflicht.

Dies macht es schwierig, nachzuvollziehen, ob die Geräte sicher sind und ob sie das messen was sie vorgeben zu messen.

Prinzipiell bedeutet dies nicht, dass diese Geräte nicht das messen, was sie vorgeben zu messen, oder dass sie unsicher sein müssen. Es ist aber selbst für Fachleute manchmal schwierig nachzuvollziehen, welches Gerät überhaupt einigermaßen verwertbare Daten liefert und welches nicht.

Häufig handelt es sich auch um Einkanal-Geräte, die nur einen Parameter messen.

Zu 2.c) Qualität des Gerätes: Ein-bzw. Mehrkanalgeräte

Streng genommen ist die Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrkanalgeräten kein Qualitätsmerkmal. Es gibt zertifizierte Geräte (MPG) für Einkanalmessung sowie Mehrkanalmessung (allerdings gibt es mehr Einkanal-Geräte die nicht zertifiziert sind – Endverbrauchergeräte).

Für ein komplexes Biofeedbackverfahren, wie sie meist in der Heilbehandlung durchgeführt wird, empfehlen wir jedoch, dass der Therapeut ein Mehrkanalgerät besitzt bzw. dieses bedienen kann. Dies hat den Vorteil, dass Artefakte (d. h. künstlich verursachte Messfehler) eher erkannt werden können (beim peripheren Biofeedback kann zum Beispiel die Anhebung einer Hautleitwert-Kurve auf eine Bewegung zurückzuführen sein-dies sieht man dann meist in der Ableitung des Muskels).

Hinweise

*Im Text wird der Vereinfachung wegen nur von Biofeedback gesprochen, er gilt aber für Biofeedback und Neurofeedback.

*Ebenso wird hier im Text hauptsächlich bei der Qualität der Geräte auf Heilbehandlung durch Biofeedback/Neurofeedback abgehoben.